ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) BENÜTZUNGSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Benutzung der Räumlichkeiten des Backstage-Clubs (Salzburger Straße 44, 4690 Schwanenstadt), die zum Mieten für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Eigentümer und Vermieter der Räumlichkeiten ist Johann Danzinger MBA MSc, Gürtlerstraße 4, 4690 Schwanenstadt.

Der Mieter muss bei der Anmeldung seinen vollständigen Namen, Adresse und E-Mail-Adresse angeben. Mit der Annahme dieser AGB wird ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen, der die folgenden Bedingungen regelt.

2. Benützungsbedingungen

Nach der Anmeldung wird ein Termin für eine Besprechung und Einführung in die Nutzung der Einrichtung vereinbart. Dabei werden die Funktionsweisen der Räumlichkeiten (z.B. Eintritts- und Konsumationsscanner, Licht-, Lüftungs-, Klimaanlagen, Bezahlsysteme, Kaffeemaschinen, Soda-Karbonator, TV- und Musikanlage, W-Lan, Bluetooth-fähigen Verbindungen etc.) erklärt.

Nach Überprüfung der Volljährigkeit wird der Zutritts-QR-Code für den Backstage-Club freigeschaltet.

Jeder Eintritt mit dem QR-Code begründet ein Mietverhältnis gemäß Punkt 3. Der Mieter ist verantwortlich für die Nutzung der Räumlichkeiten, einschließlich der Selbstbedienungssysteme, wie z.B. Getränke- und Kaffeemaschinen.

Beim allgemeinen Eintritt bucht jeder mit seinem QR-Code am Bildschirmterminal seine Getränke, sowie die Konsumation für seine Gäste und holt sich die gebuchten Getränke aus Kühlschrank, vom Getränkespender oder macht sich einen Kaffee, … (Selbstbedienung).

Jede weitere Buchung wird automatisch ähnlich einem Warenkorb dazugezählt. Es ist jedes Mal der eigene Warenkorb mit dem QR-Code beim Scanner aufzurufen.

Für geschlossene Gesellschaften kann der Warenkorb für die Dauer des Events auf den Veranstalter eingestellt werden, sodass alle Bestellungen automatisch auf seinen Warenkorb gebucht werden. Der Veranstalter erhält einen zusätzlichen QR-Code, den er an seine Gäste weitergeben kann. Dieser QR-Code ist nur während der gebuchten Zeit gültig.

Bei technischem Ausfall kann der Mieter eine aufliegende Stricherlliste verwenden, um die Konsumation zu erfassen.

Das Rauchverbot im gesamten Gebäude ist strikt einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, das in den Mieträumen geltende Rauchverbot einzuhalten und dessen Einhaltung durch seine Gäste und sonstige Dritte sicherzustellen. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei und haftet für dadurch entstehende Schäden oder Kosten, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen das Verschulden trifft.

Vor dem Verlassen des Clubs muss der Mieter den QR-Code scannen und die Zahlung vornehmen (siehe Punkt 6). Zudem sind vor Verlassen des Clubs ist die Raumlüftung einzuschalten (schaltet automatisch ab) und alle Geräte, wie Verstärker, Receiver, Fernseher, Kaffeemaschine, Klimaanlage und das LICHT auszuschalten.

Der Mieter sorgt dafür, dass der QR-Code nicht in falsche Hände gelangt. Bei Verlust, Diebstahl oder falschem Versand des Codes ist der Vermieter umgehend zu informieren, um den Code zu sperren und einen neuen zu generieren.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme der AGB und die Anmeldung des Mieters auf der Website www.backstage-club.at sowie durch die Freischaltung des QR-Codes nach der Besprechung der Nutzung zustande. Mit der Freischaltung kommt somit ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit im Sinn der §§ 1090 ff. ABGB zwischen dem Vermieter und der interessierten Person zustande.

4. Kündigung

Der Mietvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an die jeweils andere Partei. Im Falle einer Kündigung wird der Zutritts-QR-Code gesperrt.

Der Mieter teilt der Vermieterin seine aktuelle E-Mail-Adresse mit und erklärt sein Einverständnis, dass sämtliche Zusendungen zu dieser mitgeteilten E-Mail-Adresse erfolgen können. Abänderungen seiner E-Mail-Adresse wird der Mieter der Vermieterin sofort bekanntgeben.

5. Rechte des Mieters

Der Mieter hat das Recht auf jederzeitigen Eintritt mittels des freigeschalteten QR-Codes, vorbehaltlich bereits bestehender Buchungen für geschlossene Gesellschaften.

Für eine geschlossene Gesellschaft gelten besondere Buchungs- und Zutrittsbedingungen. Nur der Mieter und seine Gäste haben Zugang während der gebuchten Zeiten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuellen Mietpreise und Getränkepreise sind auf der Website angegeben.

Zusätzliche Kosten z.B. für besondere Reinigung durch nicht verkehrsübliche Nutzung (starke überdurchschnittliche Verschmutzung der Einrichtungsgegenstände, des Bodens, der Wände, der Sanitäranlagen, …), Schäden an der Ausstattung, Bruch von Geschirr oder sonstige Beschädigungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Weiters können Nachverrechnungen bei Differenzen der Konsumation entstehen (Bildschirmeingabe im Vergleich zum tatsächlichem Gekränkestand). Für die Ermittlung der Konsumation gilt bei Differenzen jedenfalls der im Nachhinein ermittelte Getränkestand.

Die Miete für die Räumlichkeiten ist vor der Veranstaltung zu zahlen. Konsumierte Getränke sind bei Verlassen des Clubs zu bezahlen. Der Mieter kann zwischen Barzahlung, Bankomatkartenzahlung oder Rechnung wählen. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Sondervereinbarungen zu Preisen und Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie per E-Mail vereinbart und vom Vermieter bestätigt wurden.

7. Lieferung und Leistung

Mit der Bereitstellung der Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitraum hat der Vermieter seinen Vertrag erfüllt. Die vereinbarte Miete ist auch dann zu zahlen, wenn die Räumlichkeiten nicht in vollem Umfang genutzt werden.

8. Umbuchungen und Stornierung

Umbuchungen einer gebuchten Veranstaltung können, sofern terminlich möglich, kostenfrei vorgenommen werden. Eine Stornierung ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Vermieter stimmt der Stornierung zu.

9. Haftung

Der Vermieter haftet nicht für technische Fehler oder Gebrechen der Einrichtungen. Der Mieter kann keine Schadensersatzforderungen stellen, wenn technische Geräte (z.B. Musikanlage, TV, Kaffeemaschine) nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Der Mieter haftet für die Einhaltung der AGB durch sich und seine Gäste und ist verantwortlich für die Konsumation, die Sauberkeit und die Pflege der Einrichtungen während des Aufenthalts; der Mieter haftet für sämtliche Schäden im Mietobjekt, die während der Mietdauer von ihm oder seinen Gästen und den sie begleitenden Personen und Tieren verursacht werden.

Für etwaige urheberrechtliche Gebühren (z.B. AKM-Gebühren) im Zusammenhang mit Musiknutzung haftet der Mieter.

10. Benutzung auf eigenes Risiko und Gefahr

Die Benutzung der Räumlichkeiten und aller Einrichtungen des Backstage-Clubs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die während der Nutzung der Räumlichkeiten, der Geräte oder Einrichtungen entstehen. Dies gilt insbesondere für Stürze, Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch die Benutzung der Einrichtung, der Möbel oder Geräte verursacht werden.

Der Mieter und seine Gäste sind verpflichtet, auf ihre eigene Sicherheit zu achten und sich vorsichtig zu verhalten. Im Falle von Schäden, Verletzungen oder anderen Vorkommnissen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.

11. Jugendschutz

Der Mieter übernimmt insbesondere gegenüber dem Vermieter die Verantwortung hinsichtlich anwesender Jugendlicher im Sinne der §§ 4, 5 und 8 des OÖ. Jugendschutzgesetzes und verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die obgenannten Bestimmungen des Jugendschutzes genauestens eingehalten werden.

Auf die ausgehängten Gesetzestexte §§ 4, 5 und 8 des OÖ. Jugendschutzgesetzes wird verwiesen.

12. Datenschutz

Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind in unserer Datenschutzerklärung auf der Homepage einsehbar.

13. Änderungen der AGB

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen, um Änderungen in unseren Dienstleistungen oder gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website einsehbar. Der Mieter erklärt sich mit Änderungen der AGB einverstanden, sofern das Mietverhältnis fortbesteht und er den Backstage-Club weiterhin nutzt.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Vöcklabruck vereinbart.